Lizenzvereinbarungen zu SimpleSYN

Stand: 30.01.2009

Bitte lesen Sie die Lizenzvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie SimpleSYN verwenden.

Diese Lizenzvereinbarungen sind ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und dem Lizenzgeber, der Torsten Leithold und Georg von Kries GbR.

Dieser Vertrag umfasst ausschließlich die vorliegende Version von SimpleSYN und nicht zukünftige Updates, Ergänzungen oder ähnliches.
Indem Sie SimpleSYN installieren, kopieren, übertragen, downloaden, darauf zugreifen oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Lizenzvertrags gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, SimpleSYN zu installieren oder zu verwenden.

SimpleSYN ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. SimpleSYN wird lizenziert, es geht nicht in Ihr Eigentum über. Dieser Vertrag gibt Ihnen nur einige Rechte zur Verwendung der Software.

Nutzungsbedingungen

Der Name SimpleSYN bezeichnet die Computersoftware SimpleSYN einschließlich der dazugehörigen Bibliotheken, Module, Mediendateien und der Dokumentation (soweit vorhanden).

Sie sind berechtigt, eine Kopie von SimpleSYN auf einem einzelnen Computer zu installieren, auszuführen und zu verwenden. Sie sind ebenfalls berechtigt, eine Sicherungskopie von SimpleSYN anzufertigen. Diese darf nur zur erneuten Installation von SimpleSYN verwendet werden.
Eine Lizenz für SimpleSYN darf nicht von mehreren Benutzern geteilt und nur auf so vielen Computern genutzt werden, wie es die Lizenzierung vorsieht. Eine Nutzung von mehreren Personen erfordert mehrere Lizenzen.
Es ist erlaubt, eine Kopie von SimpleSYN unter den Bedingungen der Trial-Version weiterzugeben, wenn dies kostenlos und in originaler, unveränderter Form erfolgt. Lizenzdaten dürfen nicht weitergegeben werden.

Rechte und Einschränkungen

  • Zurückentwickeln von SimpleSYN (Reverse- Engineering), Dekompilieren und Disassemblieren ist nicht gestattet, es sei denn und nur insoweit, wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Einschränkung, dies ausdrücklich gestattet.
  • SimpleSYN wird als ein einziges Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, dessen Komponenten zu trennen.
  • Sie sind nicht berechtigt, SimpleSYN zu vermieten oder zu leasen.
  • Sie sind verpflichtet, sämtliche Urheberrechtshinweise auf allen Kopien von SimpleSYN beizubehalten.
  • Sie sind nicht berechtigt, technische Beschränkungen der Software zu umgehen.
  • Dieser Lizenzvertrag gewährt Ihnen keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken. Die Rechte an Marken verbleiben bei deren Inhabern.

Unbeschadet sonstiger Rechte ist der Lizenzgeber berechtigt, diesen Lizenzvertrag zu kündigen, sofern Sie gegen die Bestimmungen des Lizenzvertrags verstoßen. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien und alle Komponenten von SimpleSYN zu vernichten.

Trial-Version

Handelt es sich bei SimpleSYN um eine Trial-Version (Testversion), so erhalten Sie ein zeitlich begrenztes Recht (30 Tage), eine Kopie der Software auf jedem beliebigen Computer zu installieren, auszuführen und zu verwenden. Wenn Sie SimpleSYN nach der Testphase von 30 Tagen weiter nutzen wollen, müssen Sie SimpleSYN lizenzieren.
Die Testphase kann nicht durch erneutes Downloaden oder Installieren verlängert werden. Die Benutzung der Software über die Testphase hinaus ohne Lizenzierung ist nicht gestattet und strafbar.

Vollversion

Für jeden Computer auf dem Sie SimpleSYN installieren möchten, benötigen Sie eine Lizenz.
Nur mit einer autorisierten Lizenzdatei darf SimpleSYN vom Anwender zur Vollversion frei geschaltet werden. Eine Lizenzdatei darf nur zum Freischalten von so vielen Installationen von SimpleSYN verwendet werden, die der in der Lizenzdatei angegebenen Lizenzmenge entspricht.
Sie sind verpflichtet, die Lizenzdatei nicht an Dritte weiterzugeben und so aufzubewahren, dass Dritte keine Kenntnis von der Lizenzdatei bekommen können.

Urheberrecht

Eigentum und Urheberrecht an SimpleSYN, den gedruckten Begleitmaterialien (soweit vorhanden) und jeder Kopie von SimpleSYN liegt beim Lizenzgeber. Alle Rechte und geistigen Eigentumsrechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe von SimpleSYN zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsbesitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt sein.

Ausfuhrbeschränkungen

Sie sind verpflichtet, alle nationalen und internationalen Exportgesetze und -regelungen einzuhalten, die für die SimpleSYN gelten.

Haftung

Der Lizenzgeber kann nicht für eventuelle Schäden, gleich welcher Art, die durch SimpleSYN entstehen, haftbar gemacht werden, es sei denn, der Lizenzgeber von SimpleSYN hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Mit den heutigen Techniken ist es nicht möglich jeden Fehler in einer Software auszuschließen. Darum ist es möglich, dass SimpleSYN Fehler enthalten kann.

Sonstiges

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sind oder werden, soll die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung gelten, die dem angestrebten Zweck rechtlich und wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.

Microsoft und Outlook sind eingetragenes Markenzeichen der Microsoft Corp.
Alle anderen Markenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.

Alle Rechte vorbehalten.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Hannover. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Torsten Leithold & Georg von Kries GbR
creativbox.net - Internet Lösungen
Glashüttenstr. 2
30165 Hannover
info@simplesyn.net